REACH – Registrierungspflicht für chemische Stoffe

REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Durch REACH soll die Verwendung von chemischen Stoffen lückenlos von der Herstellung bis zur Endanwendung verfolgbar sein.

Die Verordnung muss seit dem 1.6.2018 befolgt werden, sie vereinheitlicht das Chemikalienrecht europaweit und erhöht den Wissensstand über Gefahren und Risiken, die von Chemikalien ausgehen können. Die REACH-Verordnung gilt als eines der strengsten Chemikaliengesetze der Welt.
Für Brugger ist es eine Selbstverständlichkeit, dies seit Jahren konsequent zu befolgen.
Es gilt: Wer erstmalig einen Stoff in einer Menge von 1 Tonne pro Jahr herstellt oder importiert (auch Stoffgemische), muss diesen registrieren. Die zuständige Agentur heißt ECHA und sitzt in Finnland. Alle Stoffe bzw. Stoffgemische, die in die EU importiert werden oder auch von europäischen Herstellern verwendet bzw. erzeugt werden, müssen registriert werden - dazu kann die die ECHA Datenbank der registrierten Stoffe genutzt werden. Bei dieser Registrierung muss auch dargelegt werden, ob und in welcher Form dieser Stoff bzw. das Stoffgemisch schädlichen Einfluss auf den Menschen hat.

SVHC – eine Liste, die es in sich hat

REACH beinhaltet eine Liste mit Kandidaten für Stoffe (oder Stoffgemische) von substances of very high concern - SVHC. Also Stoffe, die in Bezug auf die Gefährlichkeit als besonders schädlich einzustufen sind. Für diese in der SVHC-Kandidatenliste genannten Stoffe müssen wir unseren Kunden mitteilen, dass sie ggf. enthalten sind. Je nach Werkstoff kann es auch vorkommen, dass es Verbote in der Verwendung für bestimmte Artikel gibt.

Für uns als Hersteller ist es wichtig, auch hier Vorreiter zu sein. Wir sind inzwischen in der Lage, für (fast) alle bei uns verwendeten Stoffe / Stoffgemische die Anteile im Produkt sowohl in der Summe als auch bezogen auf die einzelnen Bauteile anzugeben. Außerdem können wir darstellen, ob und ggf. warum ein Produkt damit z.B. REACH-konform oder RoHS-konform ist oder eben nicht. Wir geben z.B. für REACH die Informationspflicht an, wenn ein SVHC-Stoff im Produkt (oder in einem Bauteil des Produktes) enthalten ist.

Eine weitere Brugger Erfolgsgeschichte!

Bei der korrekten Registrierung von Magnetwerkstoffen gehen wir keine Kompromisse ein, die Registrierungsaufgabe ist seit Anfang 2020 in die Hände von einer Produktkanzlei in Augsburg übergegangen und die Registrierung der von uns zu registrierenden Stoffe ist mittlerweile abgeschlossen – ein jahrelanger Prozess der Registrierung liegt somit hinter uns.
Es ist uns enorm wichtig, dass wir am Markt gesetzeskonform unterwegs sind, das haben wir geschafft und sind einer der wenigen Produzenten, die am Markt sicher agieren - wir können unseren Kunden im Wesentlichen alles liefern, was sie zur Aufschlüsselung der Produkte brauchen :
- Listen, die mögliche SVHC-Stoffe auflisten
- RoHS-Ausnahmen darstellen und benennen
- Materialien benennen, die in bestimmten Fällen nicht verwendet werden dürfen.

Verbessern heißt auch erneuern! Wir legen Wert auf transparentes, nachhaltiges Handeln.
Darauf können sich unsere Partner verlassen!