Allgemeine Geschäftsbedingungen(AGB)

Auf den folgenden Seiten finden Sie die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Brugger GmbH

1. Angebote
Unsere Angebote sind bis zum Vertragsabschluss freibleibend. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen
behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Bezüglich patent-, muster-
und markenrechtlichen Schutzes erfolgen Abnahme und Ausführung der Aufträge auf Gefahr des Bestellers. Dieser übernimmt auch
die Haftung, dass durch den Gebrauch von eingesandten Zeichnungen, Mustern etc., Rechte Dritter nicht verletzt werden.

2. Abschlüsse
Alle mit uns getätigten Abschlüsse, auch wenn sie mündlich durch Vertreter unseres Betriebes abgeschlossen sind, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit i. d. R. unserer schriftlichen Bestätigung. Unsere AGBs gelten auch für alle zukünftigen Abschlüsse. Auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleibt der übrige Inhalt verbindlich. Abweichende Vereinbarungen und Ergänzungen sind nur dann wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Die etwaigen Auftragsbedingungen des Bestellers sind für uns nicht verbindlich, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen.

3. Lieferzeit
Lieferungen vor Ablauf der Lieferzeit und Teillieferungen sind zulässig. Alle Ereignisse, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen uns die Lieferung entweder um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Ist die Lieferzeit um einen Monat überschritten, so erklären wir dem Besteller auf sein Verlangen innerhalb 2 Wochen, ob wir von dem Vertrag zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Nachfrist liefern. Nach Ablauf der Erklärungs- bzw. Nachfrist ist der Besteller berechtigt von dem Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.

4. Preise / Versand
Unsere Preise gelten ab Werk in Euro inkl. Standardverpackung. Ab einem Auftragswert von EUR 150 übernimmt der Verkäufer, soweit nicht anders vereinbart, die Versandkosten frei Bestimmungsort innerhalb der BR Deutschland. Versandweg und -mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, der Wahl des Verkäufers überlassen. Für die Berechnung der Frachtkosten ist das von uns festgestellte Gewicht maßgebend.

5. Zahlung
Unsere Rechnungen sind, soweit nichts gegenteiliges vereinbart wurde, zahlbar 10 Tage nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder 30 Tage netto ohne Abzug. Bei Verschlechterung der Vermögenslage des Bestellers nach Vertragsabschluss wird unsere Forderung, auch im Falle einer Stundung, sofort fällig. Auch gilt dann als vereinbart, dass unsere Forderungen gegen den Besteller mit Forderungen des Bestellers an uns, aufgerechnet werden können. In diesem Falle sind wir auch berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen
Nichterfüllung zu verlangen. Bei Zielüberschreitungen sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der EZB zu berechnen.

6. Gewährleistung
Beanstandungen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb zwei Wochen nach Eingang der Lieferung uns gegenüber schriftlich geltend gemacht werden. Später vorgebrachte Beanstandungen bleiben unberücksichtigt. Uns ist Gelegenheit zu geben, die Beanstandungen an Ort und Stelle nachzuprüfen. Beanstandete Stücke sind auf unser Verlangen an
uns zurückzusenden. Rücksendungen ohne unsere vorherige Zustimmung sind nicht statthaft.
Bei nachgewiesenen Material- oder Herstellungsfehlern leisten wir nach folgender Maßgabe Gewähr:
Nicht verwendbare Stücke werden entweder zum berechneten Preis zurückgenommen oder durch neue, der ursprünglichen Bestellung entsprechende Stücke gegen Rückgabe der untauglichen, ab unserem Werk kostenlos ersetzt. Können die Stücke ausgebessert werden, so sind wir auch zur Nachbesserung berechtigt. Alle Gewährleistungsansprüche verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Weitergehende Gewährleistungs- und
Ersatzansprüche jeder Art sind ausgeschlossen.

7. Haftungsausschluß
In allen Schadensfällen sind uns gegenüber Ansprüche auf Schadenersatz aus jedem Rechtsgrund, insbesondere auch auf Ersatz eines nicht am Lieferungsgegenstand selbst entstandenen Schadens ausgeschlossen, sofern gesetzlich zulässig. Der Besteller ist verpflichtet, diesen Haftungsausschluß bei jeder Veräußerung unserer Erzeugnisse auch seinen Abnehmern
aufzuerlegen. Bei Nichterfüllung der Verpflichtung hat der Besteller den uns dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen.

8. Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und bis zur Bezahlung aller anderen, auch künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung. Die Annahme eines Wechsels oder Schecks gilt nicht als Zahlung, solange die Einlösung nicht erfolgt ist. Der Besteller darf die Vorbehaltswaren nicht an Dritte verpfänden oder als Sicherheit übereignen. Von Pfändungen und allen sonstigen Beeinträchtigungen unserer Rechte durch Dritte hat uns der Besteller auf seine Kosten die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Unterlagen zu beschaffen. Die Verarbeitung der Vorbehaltswaren durch den Besteller erfolgt für uns unter Ausschluß des Eigentumerwerbs nach § 950 BGB, ohne daß hierdurch für uns Verbindlichkeiten entstehen. Wenn die Vorbehaltswaren mit uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, verbunden oder vermischt werden, erwerben wir an den Zwischen- und Enderzeugnissen Miteigentum im Verhältnis des Einkaufswerts unserer Waren zum Wert der Gesamterzeugnisse.
Die neuen Erzeugnisse werden insoweit für uns verwahrt. Zur Veräußerung der Vorbehaltsware und der daraus hergestellten Erzeugnisse ist der Besteller im Rahmen des ordnungsgemäßen
Geschäftsganges berechtigt, wenn er sich seinerseits an den veräußerten Waren das Eigentum unter unserem Eigentumsvorbehalt entsprechenden Bedingungen vorbehält. Der Besteller tritt die Forderung aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer schon jetzt an uns mit sämtlichen Nebenrechten zur Sicherung unserer Forderungen ab. Wenn die Vorbehaltswaren nach Verarbeitung oder Verbindung oder zusammen mit den Waren anderer Lieferanten veräußert werden, ist von den Forderungen gegen den Abnehmer an uns der Bruchteil abgetreten, der dem Einkaufswert unserer für die Lieferung verwendeten Waren zum Verkaufspreis entspricht. Der Besteller ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Auf Verlangen hat uns der Besteller seine Abnehmer bekanntzugeben und die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Bei Zahlungsverzug und Zahlungseinstellung sind wir berechtigt, die abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen und zu deren Feststellung in die  Geschäftsunterlagen des Abnehmers durch einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Dritten Einsicht nehmen zu lassen. Übersteigen die uns hier nach zustehenden Sicherheiten
unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Bestellers Sicherheiten in Höhe des übersteigenden Betrags nach unserer Wahl frei.

9. Werkzeugkosten
Soweit nicht anders vereinbart, werden Werkzeugkosten anteilig berechnet, ohne dass dadurch Ansprüche an das Werkzeug begründet werden.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten, ist Sitz des Verkäufers. Wir sind darüber hinaus auch berechtigt am Sitz des Bestellers zu klagen.