Allgemeine Einkaufsbedingungen(AEB)

Ein wesentlicher Punkt in der Zusammenarbeit zwischen Ihnen (Lieferant) und uns (Kunde) ist ein hohes Maß an Flexibilität und Termintreue. Unsere Kunden fordern zunehmend kürzere Lieferzeiten und kleinere Abnahmemengen.Dies können wir nur mit Ihrer Unterstützung realisieren.

1. Abschlüsse
Alle mit uns getätigten Abschlüsse, auch wenn sie mündlich abgeschlossen sind, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit i.d.R. einer schriftlichen Bestätigung, welche wir innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Auftragserteilung erwarten. Unsere AEB gelten auch für alle zukünftigen Abschlüsse. Auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen aus den AEB
bleibt der übrige Inhalt verbindlich. Abweichende Vereinbarungen und Ergänzungen sind nur dann wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.

2. RoHS-konforme Artikel +Umweltschutz
Bitte beachten Sie, dass Sie uns nur RoHS-konforme Artikel liefern dürfen, es sei denn es wird von uns explizit nicht verlangt (EG-Richtlinie 2002/95/EG). Die Lieferung als solche ohne Einwand bestätigt die Konformität. Sollte der bestellte Artikel entgegen unserer Ansicht nicht RoHS-konform sein, bitten wir um Rücksprache vor Auslieferung der
Ware. Der Lieferant muss bei der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen im Übrigen alle gesetzlichen und behördlichen Regelungen im Hinblick auf den Umweltschutz einhalten.

3. Lieferzeit
Vereinbarte Liefertermine sind verbindlich. Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins ist der Eingang der Ware bei uns. Lieferungen vor dem vereinbarten Liefertermin und Teillieferungen sind nur nach Rücksprache zulässig. (-> Der angegebene Liefertermin = Eintreffen der Ware bei uns.)
Der Lieferant ist verpflichtet den Lieferungen die zugehörigen Lieferscheine beizufügen.
3.1 Lieferumfang
Der vereinbarte Lieferumfang ist verbindlich. Über Mehr- oder Minderlieferung ist vor Lieferung unser schriftliches Einverständnis einzuholen. Zuviel gelieferte Teile sind auf unser Verlangen vom Lieferanten auf seine Kosten zurückzunehmen, bzw. dürfen nicht in Rechnung gestellt werden.

4. Lieferverzug
Erkennbare Lieferverzögerungen sind uns unverzüglich schriftlich oder mündlich mitzuteilen, damit eine Nachfrist gesetzt werden kann. Nach fruchtloser Nachtfristsetzung sind wir berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder von der betroffenen Bestellung zurückzutreten, (soweit Sie die Verzögerung zu verantworten haben).

5. Achtung der Menschenrechte
Der Lieferant behandelt alle Menschen mit Respekt und Fairness und achtet die grundlegenden Menschenrechte, wie sie beispielsweise in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen und in der Dreigliedrigen Grundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik der Internationalen Labor Organisation (ILO) der
Vereinten Nationen verankert sind. Dazu gehören u.a. das Verbot der Zwangs- oder Kinderarbeit, Regeln zu angemessener Bezahlung, Sozialleistungen, Arbeitszeiten, Vereinigungsfreiheit und andere faire Arbeitsbedingungen in Übereinstimmung mit anwendbaren Gesetzen. Der Lieferant hält ein Arbeitsumfeld aufrecht, in dem es keine Repressalien gibt und das frei ist von Diskriminierung, Belästigung und sonstigem ungebührlichen Verhalten aufgrund von Geschlecht, Alter, Rasse, Hautfarbe, ethnischer oder nationaler Herkunft, Staatsangehörigkeit, Religion, religiösen Glaubensansichten, körperlicher oder geistiger Behinderung, Veteranenstatus, sexueller Orientierung oder anderer gesetzlich geschützter Merkmale.

6. Preise / Versand
Die angebotenen Preise sind verbindlich. Preiserhöhungen müssen in der Auftragsbestätigung ausgewiesen werden und bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. Die Preise für Abrufe aus bestehenden und bestätigten Rahmenaufträgen dürfen nicht erhöht werden. Der Versand hat grundsätzlich DDP Hardt zu erfolgen.

7. Zahlung
Wir bezahlen die Rechnungen, soweit nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder 30 Tage netto ohne Abzug.

8. Gerichtsstand
Für sämtliche, sich zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten, gilt das deutsche Recht.
Gerichtsstand: Rottweil